AGB - Konstanta MF

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung, Allgemein

1. Für Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konstanta Möbelhaus (nachfolgend KONSTANTA genannt) und dem Kunden gelten - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien - ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Das gilt auch dann, wenn der Kunde etwa eigene abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, KONSTANTA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu bzw. es wird vertraglich etwas anderes vereinbart.

2. Kunden sind:

2.1. Unternehmer gemäß § 14 BGB als eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt sowie eine rechtsfähige Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

2.2. Volljährige Verbraucher gem. § 13 BGB (jede natürliche Person, Privatperson), die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

3. Lieferungen erfolgen ausschließlich nach und in Deutschland.

4. Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen. Hiervon abweichende sprachliche Regelungen, sind zwischen KONSTANTA und dem Kunden zu vereinbaren.

II. Angebote und Vertragsabschlüsse

1. Mit der Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden. Erst Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, senden wir Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail, mit der wir den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen und deren Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag mit uns kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.

2. Enthaltene Erklärungen unsererseits im Zusammenhang mit unseren Angeboten (z.B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN- bzw. EN-Normen usw.) stellen ohne ausdrücklichen Zusatz keine Übernahme einer Garantie dar. Die Übernahme einer Garantie bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.

3. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Vertrages unsererseits den Liefergegenstand bzw. Vormaterialien nicht erhalten. Unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des Abschnitt X. unberührt. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. von Vormaterialien informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Kunden im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

4. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn ein etwaiges Ereignis zu einem Zeitpunkt eintritt, in dem wir uns in Verzug befinden, es sei denn, dass wir den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unserem Kunden unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben. Der Kunde ist in einem solchen Fall verpflichtet, unsere Leistungspflichten aus dem Vertragsverhältnis den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, so kann jeder Vertragspartner hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Leistungen des Kunden werden sodann zurückerstattet.

5. Wird ein Kommissionsgeschäft durch Unternehmer gemäß § 14 BGB angestrebt, ist dieses durch gesonderten Vertrag zu regeln. Kommissionsgeschäfte mit Verbrauchern gem. § 13 BGB sind ausgeschlossen.

III. Preise

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der vom Kunden bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten kann sich unter https://konstanta-moebel24.de/content/1-lieferung informiert werden. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch den Kunden als Verbraucher in Ausübung seines Widerrufsrechts entstehen, trägt der Kunde. Bei Ausübung des Widerrufsrechts wird dem Kunden nur die Versandkosten für den Hintransport zum Kunden erstattet.

IV. Lieferungen, Lieferfristen und Termine

1. Verbindliche Termine für Lieferung (Liefertermine) müssen ausdrücklich als solche schriftlich oder elektronisch vereinbart werden. Eine vereinbarte Frist zur Lieferung (Lieferfrist) beginnt erst mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Angaben, technischen Daten und Unterlagen.

2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtig oder verspätete Belieferung oder Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet. Wir werden in einem solchen Fall den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. von Vormaterialien informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Kunden im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

3. Nach Vertragsabschluss vereinbarte Veränderungen oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftragsumfanges können die ursprünglichen Lieferfristen bzw. Termine angemessen verlängern bzw. verschieben.

4. Insoweit der Kunde Unternehmer ist, ist für die Einhaltung von Lieferterminen der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, auch wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Bei Lieferung an einen Verbraucher bezieht sich die Lieferfrist auf den Eingang der Ware beim Kunden.

5. Im Falle des Lieferverzugs hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen und kann nach deren erfolglosem Ablauf insoweit vom Vertrag zurücktreten, sofern der Vertrag noch nicht erfüllt ist. Etwaige Schadensersatzansprüche richten sich nach Abschnitt X. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

V. Zahlungen, Zahlungsverzug, Zahlungsmittel, Zurückbehaltungsrecht

1. Sämtliche Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Zahlungen müssen nach Maßgabe der von uns eingeräumten Zahlungskonditionen erfolgen. Ist nichts anderes vereinbart, hat die Zahlung nach Ausstellungsdatum der Rechnung spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu erfolgen.

2. Zahlungen akzeptieren wir als Barzahlungen, Zahlung per ec cash, unbar als Überweisungen auf einem von uns angegebenen Bankkonto.

3. Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und unter Berechnung aller eventuellen Einziehungs - und Bankspesen angenommen.

4. Bei Überschreitungen von Zahlungsfristen gelten als Verzugszinssatz Zinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB als vereinbart. Uns bleibt jedoch vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden gegen Nachweis geltend zu machen.

5. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, so sind wir gegenüber Unternehmern berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe der jeweils geltenden Sollzinsen der Geschäftsbanken, mindestens aber 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins gem. § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 25,00 € zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, es sei denn, der Kunde weist einen niedrigeren Schaden nach. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als 3 Wochen in Rückstand oder löst er einen Scheck bei Fälligkeit nicht ein oder entstehen aus anderem Anlass Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. Weiterhin sind wir berechtigt, wegen aller anderen Forderungen die Leistung von Sicherheiten zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen, die Bearbeitung, Verarbeitung und/oder Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren zu untersagen und deren Herausgabe zu verlangen.

7. Zahlungen (einschließlich Teil- und Abschlagszahlungen) werden stets zur Begleichung des jeweils ältesten Schuldpostens und der darauf aufgelaufenen Zinsen sowie der Verwaltungskostenpauschale verwendet.

8. Im Falle des Vorhandenseins etwaiger Mängel steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. In Zusammenarbeit mit Klarna AB https://www.klarna.com/de/, Sveavägen 46, S-11134 Stockholm bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:

- Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage. Die Vollständigen AGB zum Rechnungskauf für Lieferungen nach Deutschland FINDEN Sie hier https://cdn.klarna.com 

-Ratenkauf (nur für Deutschland verfügbar): Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 EUR) oder unter den sonst in der Kasse angegebenen Bedingungen bezahlen. The ratenzahlung is each be in the month to oversendung of a month account by Klarna fällig. Weitere Informationen zum Ratenkauf inklusive der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite finden Sie hier https://cdn.klarna.com

-Sofort: Die Belastung Ihres Kontos erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Bestellung.

-Kreditkarte (Visa / Mastercard)

-Lastschrift: Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware. Der Zeitpunkt wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung, Ratenkauf und Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern haben wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages und der Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur zahlreiche Angebote machen können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. Weitere Informationen und Klarnas Nutzungsbedingungen für Deutschland finden Sie hier https://cdn.klarna.com.

- Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier

- Ihre Personenangaben Werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angabe in Klarna Datenschutzbestimmungen für Deutschland.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Für Verbraucher:

Die nachfolgenden Regelungen (VI 1.1. und 1.2.) gelten nur für Verbraucher gem. § 13 BGB.

1.1. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen Sie bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Sie die Ware weder weiterveräußern, verschenken oder anders über die Ware verfügen; insbesondere dürfen Sie Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen. Sollte eine Pfändung an der Ware vorgenommen werden, sind wir unverzüglich zu unterrichten.

1.2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Scheck oder einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zwecke gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu betreten. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.

2. Für Unternehmer:

Die nachfolgenden Regelungen (VI 2.1. bis 2.10.) gelten nur für Unternehmer gem. § 14 BGB.

2.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, und auch für die Forderungen, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden.

2.2. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle - auch künftigen- Forderungen getilgt sind, die uns gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehen.

2.3. Der Kunde darf die von uns gelieferte Ware nur unter Vorbehalt des Eigentums bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern.

2.4. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Kunde für die abgetretenen Forderungen erwirbt. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Absatz 2 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

2.5. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung in eigenem Namen einzuziehen. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abzuführen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Schecks oder bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn uns Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche, unseren Zahlungsanspruch gefährdende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Fall berechtigt.

2.6. Im Falle des Factorings bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung zur Weiterveräußerung unseres Vorbehaltseigentums, die wir davon abhängig machen werden, dass die Bezahlung unserer Forderung gesichert ist. Dasselbe gilt, wenn die Abnehmer des Kunden die Abtretung der gegen sie gerichteten Forderungen verbieten oder von ihrer Zustimmung abhängig machen wollen.

2.7. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss der Kunde uns unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

2.8. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (Zinsen, Kosten oder ähnliches), insgesamt um mehr als 15 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet, bis die Überschreitung nicht mehr als 15 % beträgt.

2.9. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Scheck oder einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zwecke gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu betreten. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.

2.10. Wir können vom Kaufvertrag oder Teilen des Kaufvertrags durch schriftliche Erklärung zurücktreten, falls der Kunde zahlungsunfähig wird, die Überschuldung des Kunden eintritt, der Kunde seine Zahlungen einstellt oder der Kunde Insolvenzantrag gestellt hat. Das Rücktrittsrecht ist bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens auszuüben. Der Kunde hat uns unverzüglich über den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, der Überschuldung oder der Zahlungseinstellung zu informieren. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, ist er verpflichtet, an uns einen pauschalen Betrag von 5 % des Warenwertes zu zahlen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der Vorbehaltsware untersagen. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.

VII. Versand und Lieferung, Gefahrübernahme, Verpackung

1. Die Ware wird verpackt geliefert, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, diese nach angemessener Fristsetzung auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.

3. Die Lieferung erfolgt ab Auslieferungslager Deutschland. Wir bestimmen Versandweg und Versandmittel sowie Spediteur und Frachtführer. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei Geschäften mit Unternehmern gem. § 14 BGB, auch Franco- oder frei Hauslieferung, auf den Kunden über. Für Versicherungen sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Wege oder an einen anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

4. Bei Geschäften mit Verbrauchern erfolgen grundsätzlich keine Teillieferungen. Insoweit mehrere Kaufgegenstände mit unterschiedlichen Lieferungsfristen bestellt werden, wird es dem Kunden freigestellt eine Teillieferung individuell mit uns zu vereinbaren. Ansonsten gilt die längste Lieferfrist der Gesamtbestellung.

5. Bei Verträgen mit Unternehmern sind wir zu Teillieferungen im zumutbaren Umfang berechtigt. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns für diese ungefähr gleiche Teilmengen aufzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe unter- oder überschritten, so sind wir zur Lieferung des Überschusses oder der Mindermenge berechtigt, aber nicht verpflichtet.

VIII. Abnahmeverweigerung, unberechtigter Rücktritt, Schadensersatzpflicht des Kunden

1. Der Kunde ist zur Abnahme der Lieferung verpflichtet. Sollte die Abnahme einer Lieferung endgültig verweigert werden oder der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktreten, sind wir berechtigt, nach angemessener Fristsetzung unsererseits, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

2. Bei der Geltendmachung von Schadensersatz sind wir berechtigt, unbeschadet unserer Möglichkeit einen höheren nachzuweisenden Schaden geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises als Entschädigung zu verlangen, ohne unseren Schaden im Einzelnen nachweisen zu müssen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen oder nachzuweisen, dass uns kein Schaden entstanden ist.

3. Machen wir von den vorgenannten Rechten keinen Gebrauch, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen.

IX. Gewährleistung

1. Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) werden wir nach Ihrer Wahl auf unsere Kosten durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Sie werden hiermit darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind

b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer)

2. Wir leisten ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.

3. Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Unser Recht, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.

4. Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde dazu verpflichtet, das Produkt auf unsere Kosten unter Angabe der Auftragsnummer an die von uns angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde die von ihm eingefügten Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. Wir sind nicht verpflichtet, das Produkt auf eingefügte Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haften wir nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für uns ohne weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informieren wir den Kunden und halten den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt dabei die entstehenden Kosten).

5. Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,

a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,

b) wenn wir die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten haben oder der Schaden auch bei uns eingetreten wäre,

c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang bei dem Kunden eingetreten ist, obwohl der Kunde diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

6. Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer von ihm zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

7. Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.

8. Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.

9. Die gesetzliche Gewährleistung von uns endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

10. Für Unternehmer gilt grundsätzlich, dass Mängel der Ware im Rahmen der Wareneingangskontrolle unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen sind. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

X. Allgemeine Haftungsbegrenzungen und Verjährung

1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Absatz 1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.

2. Die Regelungen des vorstehenden Absatz 1 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich nach dem folgenden Absatz 3, die Haftung für Unmöglichkeit nach Absatz 4 dieses Abschnitts.

3. Wir haften bei Verzögerung der Leistung in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben und statt der Leistung auf 5 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt 12 Monate ab Liefertermin.

6. Die Verjährungsfrist nach Absatz 5 gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen uns, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

7. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:

a) Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes.

b) Die Verjährungsfrist gem. Absatz 5 gilt im Übrigen auch dann nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Haben wir einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der unter Absatz 5 genannten Frist die gesetzlich anwendbaren Fristen unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß § 438 Abs. 3 BGB.

c) Die Verjährungsfrist gem. Absatz 5 gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

9. Soweit in diesem Abschnitt von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

10. Eine Haftung für unsachgemäße Verwendung unserer Produkte durch unsere Kunden wird nicht übernommen.

XI. Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

XII. Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten mit Unternehmern ist das am Sitz unserer Firma zuständige Amtsgericht Schwerin. Unberührt davon können wir im Falle von Streitigkeiten zur Durchsetzung unsere Interessen in jedem Falle auch das zuständige Amtsgericht am Sitz des Kunden anrufen.

2. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten mit Verbrauchern ist der Wohnsitz des Verbrauchers. Sofern der Kunde entgegen seinen Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss den Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Sitz.

3. Der zwischen dem Kunden und uns abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt die vorgenannte Bestimmung nicht, insoweit der Verbraucher durch den Wegfall der unwirksamen Klausel und Beibehaltung der restlichen Klauseln hierdurch unangemessen benachteiligt wird.

XIII. Betreiberinformationen

Konstanta MF GmbH

Sitz: Rudolf-Diesel-Straße 7

D-19061 Schwerin

Finanzamt Schwerin

St.Nr. 090/112/04888

HRB 12286

Telefon: 0385 / 343 34 100

Fax: 0385 / 343 58 440

E-Mail: info@konstanta-moebel24.de

Internet: http://konstanta-moebel24.de


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